Gemäss unserer Absprache haben wir für die notleidenden Armenier eine Kollekte in kleinem Kreise angeregt. Der Bischof von Metz, hat sie durch das kirchliche Amtsblatt, das nur dem Klerus zugeht ganz vorsichtig angedeutet.
Der Gouverneur von Metz hat hiergegen unter dem 12. Februar Einspruch erhoben. Ich übersende anbei Abschrift des Schreibens und würde es für gut halten, den Herrn Gouverneur darauf aufmerksam zu machen, dass er die Abhaltung dieser Kollekte gestattet. 1
Mit vorzüglicher Hochachtung bin ich
In der der hiesigen Zensur vorgelegten Nr. 3 des Amtsblattes der Diözese beabsichtigen Euer Gnaden unter Ziffer 11 eine Kirchenkollekte für die notleidenden Armenier auszuschreiben.
Im Einvernehmen mit der Landesregierung hege ich erhebliche Bedenken gegen die Veranstaltung dieser Kollekte. Nicht nur daß sie die Mildtätigkeit der Gläubigen zum unausbleiblichen Nachteile dringender und uns näherliegender Hilfsaktionen in Anspruch nimmt und zwar zu Gunsten einer Bevölkerung, die durch ihre feindselige Haltung gegen unsere Bundesgenossen und damit gegen uns selbst strenge Maßnahmen gegen sich heraufbeschworen hat, sie ist auch in hohem Grade der Mißdeutung ausgesetzt, daß mit ihr eine Protestaktion gegen das unzweifelhaft berechtigte Vorgehen unserer Verbündeten beabsichtigt sei. Wie ich aus der Anmerkung zu dem Erlasse ersehe, haben Euer Gnaden selbst das Gefühl gehabt, daß letztere Gefahr vorliege. Diese besteht aber mindestens im gleichen Maße wie bei einer Verlautbarung in der Tagespresse auch bei einer Bekanntgabe von der Kanzel. Insbesondere dürfte zu befürchten sein, daß die von Euer Gnaden den Pfarrern anbefohlene warme Empfehlung nicht in allen Fällen mit der gebotenen Zurückhaltung erfolgen möchte. In dem Erlasse Euer Gnaden selbst finden sich nähere Ausführungen über den angeblich vorhandenen Notstand, die amtlich nicht bekanntgegebene Tatsachen enthalten, welche für unsere Bundesgenossen ungünstig gedeutet werden können und sich daher zur öffentlichen Bekanntgabe nicht eignen.
Aus diesen Gründen habe ich vorläufig die Zurückstellung der Veröffentlichung im Amtsblatte angeordnet und möchte Euer Gnaden einen Verzicht auf die Veranstaltung der Kollekte nahelagen. Auch in der Diözese Straßburg findet eine solche Kollekte nicht statt. Ich nehme an, daß auch die Landesregierung sich in gleicher Angelegenheit mit Euer Gnaden in Verbindung gesetzt hat.