Telegramm des Admiralstabs an Souchon kann übermittelt werden. Zur weiteren Erläuterung: Für Genehmigung S. M. zum Engagement Admiral Souchons durch Türkei ist Voraussetzung, daß es unter Aufrechterhaltung seiner Stellung als immediater aktiver deutscher Contreadmiral erfolgt. Gegen Ernennung zum türkischen Viceadmiral ist nichts einzuwenden. Chef des Marinekabinetts von Müller definiert Stellung der beiden Admirale wie die eines Befehlshabers der Seestreitkräfte bezw. wie die eines Staatsekretärs u. Befehlshabers am Lande.