1916-09-05-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/R14093
Zentraljournal: 1916-A-24061
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Telegramm-Abgang: 09/05/1916 02:30 PM
Telegramm-Ankunft: 09/06/1916 06:00 AM
Praesentatsdatum: 09/06/1916 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 204
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/27/2012


Der Botschafter in außerordentlicher Mission in Konstantinopel (Wolff-Metternich) an das Auswärtige Amt

Telegraphischer Bericht



Nr. 204
Konstantinopel, den 5. September 1916

Halil Bey reist in Begleitung seines Kabinettschefs Chefki Bey und des juristischen Beirats der Pforte Abro mit heutigem Balkanzug nach Berlin. Der Minister teilte mir mit, im Ministerrat sei vorgestern beschlossen worden, die internationalen Verträge, durch welche der Türkei politische Fesseln auferlegt worden seien, für sie als nicht mehr bindend zu erklären (dénoncer). Es handle sich um den Pariser Vertrag von 1856, um die Londoner Deklaration von 1871 und um den Berliner Vertrag von 1878. Im Berliner Vertrag komme hauptsächlich in Betracht § 61, welcher die Türkei mit Bezug auf Armenien binde, und § 62, welcher das Schutzrecht der Mächte über die christlichen Gemeinschaften und insbesondere das Protektorat durch Frankreich über die Katholiken festlegen. Ferner um die Bestimmung über den Libanon. Der Pariser Vertrag und die Londoner Deklaration befassen sich mit der Frage der Meerengen; auch in Bezug auf sie wünsche die Türkei alle internationalen Fesseln abzustreifen. Der Minister vertritt den Standpunkt, daß durch den Kriegszustand die Verträge, soweit die feindlichen Mächte in Betracht kommen, hinfällig geworden sind und daß es daher nur einer Verständigung unter den Alliierten bedürfe, um die Verträge auch nach dem Kriege nicht mehr aufleben zu lassen. Er hofft über diese Fragen sich mit Berlin auseinandersetzen zu können. Auf der Rückreise wird er mit der Wiener Regierung darüber verhandeln. Er hofft ferner auf die Unterstützung der Kaiserlichen Regierung bei den Friedensverhandlungen, um die Meerengenfrage in einem der Türkei günstigen Sinne zu lösen. Gegen die Durchfahrt russischer Kriegsschiffe unter Kautelen, d.h. immer nur eins zu gleicher Zeit, hat er keine Bedenken.

Der Rechtsbeistand Abro soll die ausstehenden Kapitulationsverhandlungen und den Schiedsgerichtsvertrag mit Hakki Pascha in Berlin zu Ende führen, da einer der in Berlin befindlichen türkischen Unterhändler zur Behandlung der Kapitulationsfragen nach Wien zugezogen werden soll.

Der Minister schien anzunehmen, daß die Schulfrage keine Schwierigkeiten mehr bieten werde. Sollte Hakki Pascha in dieser Beziehung ein der türkischen Regierung erwünschtes Anerbieten gemacht worden sein, so bitte ich um telegraphische Mitteilung.

Der Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern Djambolat Bey bis vor kurzem Stadtpräfekt von Konstantinopel und ein Vertrauter Talaat Beys, reist auch heute zum Studium des städtischen Gemeindewesens über Sofia, wo er sich zunächst aufhält, nach Berlin. Seine Reise steht in keinem Zusammenhang mit der Reise Halils.

Die türkische Regierung, welche mit erheblichen inneren Schwierigkeiten zu kämpfen hat, will augenscheinlich ihre Stellung dadurch befestigen, daß es ihr in diesem Krieg trotz mancher militärischer Mißerfolge gelingt auf dem Gebiet der internationalen Stellung der Türkei greifbare Erfolge zu erzielen.


[Metternich]



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