Oberst Hentsch teilt streng vertraulich hierher mit, daß ihm ein Befehl des Obersten Kreneis, Chefs der österreichischen Zentral-Transportleitung, zu Gesicht gekommen ist, der dem Sinne nach folgendes besagt:
„Oblgeich österreichisch-ungarische Truppen die Dobrudscha nicht erobert haben, steht ihnen das Recht der Ausnutzung der Bodenschätze und Lagervorräte zu. Überall, wo Deutsche sich festsetzen, sind sie zu verdrängen, Schlepps sind zu beschlagnahmen und mit den Abzeichen der Zentraltransportgesellschaft zu versehen.“
Dieser Befehl ist mit dem Zusatz, er sei nach Gebrauchsanwendung zu vernichten, einer Reihe von uniformierten Kaufleuten und Agenten übergeben worden, die jetzt in rücksichtsloser Weise das Operationsgebiet des I.K. Mackensen überschwemmen und die Angestellten unserer ZEG vor die Tür setzen wollen. Unsere ZEG beschäftigt sich dort lediglich damit, die ihr gehörenden Schlepps zu retten und Vorräte für die Türkei, mit Einverständnis der Bulgarischen Regierung, nutzbar zu machen. Von der heimlichen und geschickt eingeleiteten österreichischen Organisation weiß die Bulgarische Regierung nichts; der österreichisch-ungarische Militär-Attaché gibt vor, keine Kenntnis zu haben.
Es erscheint daher notwendig, das AOM mit strengsten Weisungen für das ihm zugestandene Operationsgebiet zu versehen. Die Grundlage für den eigenartigen Befehl des Obersten Kreneis, dessen genauer Inhalt Oberst Hentsch kennt, ist, wie ich erfahre, beim Kriegsministerium Wien zu suchen. Falls noch nicht geschehen, schlage ich vor, durch Gantscheff ein Abkommen zwischen unserer und der bulgarischen OHL festzulegen, das die Ausnutzung der Vorräte und Bodenschätze zunächst den die Dobrudscha erobernden Truppen, unter Berücksichtigung vertraglicher Interessen, überträgt und das OKM mit der Ausführung beauftragt. Unser Kriegsministerium wird in dieser Angelegenheit, wie ich höre, in der nächsten Woche Major Michelis hersenden.
Das österreichische Kriegsministerium stützt sich offenbar auf das im Januar in Wien abgeschlossene Abkommen über Ausnutzung Serbiens und Mazedoniens, durch das bedauerlicherweise den österreichischen Vertretern die führende Rolle zugesprochen wurde. Dieses Abkommen will Wien ohne weiteres auf die Dobrudscha übertragen, obwohl damals von der Eroberung dieses Landes noch keine Rede sein konnte. Außerdem ist es unzulässig, Kaufleute unter dem Schutz der Uniform in das Operationsgebiet deutsch-bulgarischer Truppen zu entsenden, ohne die Genehmigung des Oberkommandos einzuholen.