In voller Würdigung der für die Bitte der schweizerischen Armenierfreunde maßgebenden Beweggründe ist die Kaiserliche Regierung zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, die hilfsbedürftigen armenischen Flüchtlinge aus Reichsmitteln zu unterstützen. Die türkische Regierung würde hierin eine Einmischung in die inneren Verhältnisse des Landes erblicken und der Hilfsaktion ihre Genehmigung versagen. Den Armeniern würde durch das Eingreifen der deutschen Regierung nicht gedient, sondern geschadet werden. Das AA. hat bereits im vergangenen Jahr mehrmals nicht unerhebliche, von privater Seite zur Verfügung gestellte Beträge durch Vermittelung des Kaiserlichen Konsuls in Aleppo unter der Hand den in dortiger Gegend befindlichen notleidenden Armeniern zuführen lassen. Gegenwärtig ist in Deutschland wiederum eine von der Kaiserlichen Regierung inoffiziell geförderte Sammlung zu Gunsten der Armenier im Gange, deren Ertrag ebenfalls durch Vermittelung der in Frage kommenden kaiserlichen Vertretungen durch geeignete Kanäle seinem Zweck zugeführt werden soll. Das AA. ist gern bereit, im Rahmen dieser inoffiziellen Hilfsaktion auch schweizerische Beiträge entgegenzunehmen. Voraussetzung für Ausführung und Gelingen dieser Aktion ist jedoch, dass davon nichts nach aussen bekannt wird, da sonst die Kaiserliche Regierung aus den bekannten Gründen ihre Mitwirkung versagen müsste.
Ew. pp. bitte ich, über die Ausführung dieses Auftrags und die Aufnahme unserer Antwort durch die Schweizer Herren zu berichten.